Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen bestimmt, dass eine Vielzahl von Widerrufsbelehrungen von Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, fehlerhaft sind. Die Rechtsfolge ist ein „ewiges Widerrufsrecht“. Das bedeutet im Klartext, dass die Verträge auch heute noch – weit nach ihrem Abschluss – rückabgewickelt werden können. Selbst Verträge, die bereits gekündigt wurden, können noch widerrufen werden. Da sich viele Verträge nicht so positiv entwickelten wie bei Vertragsabschluss gehofft, ergibt sich so eine finanziell regelmäßig sehr lukrative Perspektive, die genau geprüft werden sollte.
Viele deutsche Kunden wählten einen Abschluss bei einer britischen Versicherung, da diese im Vergleich zu deutschen Versicherern oftmals mit besseren Renditeversprechen aufwarten konnten. Besonderer Beliebtheit erfreuten sich beispielsweise britische Versicherungsgesellschaften wie Standard Life, Clerical Medical und Prisma Life. Auch die Widerrufsbelehrungen dieser britischen Versicherer enthalten zuweilen Fehler, sind deshalb unwirksam und lösen das „ewige Widerrufsrecht“ aus.
Typische Fehler sind in diesem Zusammenhang folgende:
In Zusammenhang mit dem Brexit ergeben sich nun auf den ersten Blick einige Unsicherheiten hinsichtlich des „ewigen Widerrufsrechts“. In der Tat kann sich der Ausstieg Großbritanniens auf den Wert Ihrer Lebensversicherung auswirken. Neben möglichen Wertverlusten kann der Brexit auch dazu führen, dass Forderungen von Kunden schwieriger verfolgt werden können. Bislang ist die Vollstreckung deutscher Urteile in Großbritannien noch verhältnismäßig einfach möglich, da es sich (noch) um ein EU-Land handelt, in dem Urteile anderer EU-Länder aufgrund bestimmter Abkommen verhältnismäßig einfach vollstreckt werden können. Die Vollstreckung eines deutschen Urteils im Nicht-EU-Ausland ist hingegen deutlich schwieriger.
Auch bei Verträgen mit ausländischen Versicherern ist nach oberinstanzlicher Rechtsprechung grundsätzlich deutsches Recht anwendbar. Grundsätzlich ändert der Brexit zwar nichts an den Möglichkeiten eines Widerrufs. Noch sind die kompletten Auswirkungen des Ausstiegs Großbritanniens aus der Europäischen Union jedoch noch nicht vorhersehbar.
Nach aktuellem Stand der Dinge wird sich der endgültige Austritt aus der EU noch eine Weile hinziehen. Experten gehen davon aus, dass die notwendigen Verhandlungen zwischen Großbritannien und der EU bis zu zwei Jahren dauern dürften. Ob die Briten danach zum europäischen Wirtschaftsraum stoßen oder bilaterale Verträge geschlossen werden, steht noch in den Sternen.
Um auf Nummer sicher zu gehen, ist die Kontaktierung spezialisierter Juristen unumgänglich. Denn ob ein Widerruf tatsächlich möglich und darüber hinaus auch noch finanziell sinnvoll ist, ist immer eine Frage des konkreten Einzelfalls. Nur ein Fachmann kann Ihre Unterlagen mit der notwendigen Expertise bewerten und Ihnen dann Ihre Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Darüber hinaus müssen Sie sich darauf einstellen, dass die meisten Versicherer bei einem Widerruf zunächst auf stur schalten und es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen. Mit einem qualifizierten Rechtsbeistand können bereits außergerichtlich positive Ergebnisse erzielt werden. Auch Fragen hinsichtlich des Brexits können in diesem Zusammenhang erörtert werden.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Werdermann│von Rüden stehen allen möglicherweise Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an, um Ihre Erfolgschancen fundiert einzuschätzen zu können.
Nach Ihrer kostenfreien Erstberatung werden Sie darüber informiert, wie Ihre Widerrufsbelehrung zu bewerten ist, ob sich eine Rückabwicklung Ihres Lebensversicherungsvertrages wirtschaftlich für Sie lohnt, und was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kosten würde. Sie gehen hierdurch kein Risiko und keine Verpflichtung ein.